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Allgemeine Vertragsbedingungen
im Rahmen von Mietverträgen über die Anmietung von Seminarräumen durch hoheitlich oder gewerblich handelnde Seminarveranstalter, die über die Internet-Plattform der Laux & Partner KG geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich
1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Der Mieter ist Veranstalter von Seminaren und handelt bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung seiner hoheitlichen, gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, was er durch seine Buchungsanfrage noch einmal ausdrücklich bestätigt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Versendung des ausgefüllten Formulars für die Buchungsanfrage gibt der Mieter ein Angebot zur Anmietung ab.
2. Der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung über die gebuchte Leistung (inkl. evtl. Küchennutzung bzw. gebuchtem Catering). Das Leistungsentgelt ist im Voraus zu entrichten. Mit dieser Buchungsbestätigung ist der Seminarraum für 7 Tage reserviert. Der verbindliche Mietvertrag kommt mit Zahlung zustande. Hierüber erhält der Mieter eine Auftragsbestätigung.
3. Der vom Mieter zu zahlende Mietzins einschließlich der Zusatzleistungen wie Catering, Reinigungspauschale und Küchennutzung gemäß Rechnung ist im Voraus zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages beim Vermieter gibt dieser die Annahmeerklärung ab, wodurch der Mietvertrag zustande kommt. Diese Annahmeerklärung wird mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versendet.
4. Der Vermieter ist auch nach Eingang der Auftragsbestätigung gem. § 2 Ziff. 3 berechtigt, dem Mieter anstelle des ausgesuchten einen anderen gleichwertigen Seminarraum zu überlassen. Ansprüche des Mieters, insbesondere Schadenersatz oder Minderungsansprüche sowie Kündigungsrechte sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 3 Mietgegenstand
Der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Seminarraum wird dem Mieter in ordnungsgemäßem Zustand für die Dauer der Mietzeit zum vereinbarten Preis überlassen.
Trägt der Mieter bei Übernahme der Räumlichkeiten keine Beanstandungen vor, gilt der Raum als einwandfrei übernommen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden. Der Vermieter behält sich vor, vor Beginn und nach Abschluss der Mietdauer eine gemeinsame Begehung durchzuführen.
Eine Überlassung des Mietobjektes durch den Mieter an Dritte ist nicht zulässig.
§ 4 Zusatzleistungen
Die Vermieterin stellt der Mieterin unentgeltlich das in den Seminarräumen vorhandene technische Equipment zur Verfügung, ohne dass dieses Mietgegenstand ist. Vermieter und Mieter werden 1 Stunde vor Übergabe des gewünschten Seminarraumes gemeinsam einen Technikcheck durchführen. Die Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass das in den Seminarräumen vorhandene technische Equipment mit vom Mieter eingebrachter EDV-Technik kompatibel ist.
§ 5 Preise
Alle Preise, die auf der Website des Vermieters angegeben sind, verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
Der Mieter leistet die Zahlung im Wege der Banküberweisung auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung. Die Zahlung hat im Voraus zu erfolgen.
§ 7 Stornierung
Bei Stornierung des Mietvertrages nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Mieter ist der Vermieter berechtigt, anstelle der Raummiete eine pauschale Aufwandsentschädigung zu berechnen. Diese beträgt 30% der vereinbarten Raummiete, sofern die Stornierung bis spätestens einer Woche vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgt und 50% der vereinbarten Raummiete bei Stornierung innerhalb einer Woche vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn. Erfolgt die Stornierung am Tage des geplanten Veranstaltungsbeginns, ist die gesamte Raummiete zahlbar.
§ 8 Sachmängel, Gewährleistung, Haftung
Der Mieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden (Vermögensschäden), die während der Mietdauer durch ihn, seine Beauftragte und Besucher verursacht werden. Er hat den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden können, freizustellen.
Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seine Beauftragten und Besucher übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf mangelnde Beschaffenheit des Mietgegenstandes oder auf schuldhafter Verletzung der von ihm übernommen Verpflichtungen beruhen. Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen und Betriebsstörungen oder sonstige, die Nutzung des Mietgegenstandes beeinträchtigende Ereignisse haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Hausrecht
Den Beauftragten des Vermieters ist jederzeit der Zutritt zum Mietgegenstand zu gestatten. Den Anweisungen der Beauftragten ist Folge zu leisten.
§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung
1. Der Vermieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Mieters. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Mieters wird der Vermieter Bestands- und Nutzungsdaten des Mieters nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
2. Ohne die Einwilligung des Mieters wird der Vermieter Daten des Mieters nicht für Zwecke oder Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
3. Der Mieter hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Meine Daten” in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird im Bezug auf Einwilligungen des Mieters und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Vermieters jederzeit über den Button „Datenschutz” in druckbarer Form abrufbar ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Auf Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Trier.
3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Sofern dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.